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Herzlich Willkommen!

Der BNFN ist der einzige Berufsverband, der sich ausschließlich für die Interessen der Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt des fachärztlichen Versorgungsbereiches einsetzt.

Gerade in den heutigen turbulenten Zeiten im Gesundheitswesen, in denen es um unsere Existenz geht, brauchen wir Facharztinternisten ohne Schwerpunkt des fachärztlichen Versorgungsbereiches eine starke Lobby.

- Die Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt des fachärztlichen Versorgungsbereiches sind der wichtigste Teil der wohnortnahen und flächendeckenden fachinternistischen Versorgung.
- Sie stellen ein Bindeglied zwischen den Hausarztinternisten auf der einen und den Schwerpunktinternisten auf der anderen Seite dar.
- Ihre Honorierung muss deutlich verbessert werden und den Bezügen der Internisten mit Schwerpunkt entsprechen.
- Ein mittleres Honorar von mindestens 80 Euro pro Patient ist das Ziel.
- Die Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunkt des fachärztlichen Versorgungsbereiches treten für die Einzelabrechnung ein.
- Die in der GO Nr. 13250 zusammengefassten Leistungen müssen einzeln abgerechnet werden können und zusätzlich honoriert werden.

In einzelnen Regionen konnten wir bereits erfreuliche Resultate erzielen, welche den Kollegen zum Teil deutliche Mehreinnahmen bescheren.

Wir arbeiten daran, dies auf Bundesebene durchzusetzen.

Einladung zur Mitgliederversammlung 2019

Liebe Mitglieder des BNFN,

ich lade Sie herzlich zur Jahreshauptversammlung des BNFN am

Mittwoch, den 13. November 2019 um 16:00

in meine Praxis in der Lister Meile 17, zentral in Hannover, 200 m vom Hauptbahnhof ein. 
Das Ärztehaus in Hannover wurde abgerissen und der Neubau steht vor 2022 nicht zur Verfügung. Daher habe ich auch in diesen Jahr meine Praxisräume als Treffpunkt angeboten, um Kosten zu reduzieren.

Tagesordnung:

1. Willkommen! 

Protokoll 2018, Tagesordnung 2019

Dr. Buck   

2. 2019 - analysiert 

Bericht des Vorstands

Dr. Buck

3. Solide Finanzen

Bericht des Schatzmeisters, Finanzprüfer 

Dr. Weidmann

4. Vorstandsentlastung

 

 

5. TSVG neu

Handling in der Praxis

Dr. Buck

6. EBM aktuell 

Ausblick ab April 2020

Dr. Buck

7. GOÄ/ neu

Viel Aufwand in der letzten Runde- Ausblick

Drs.Bode/Herzog/Buck

8. MWBO   

Die Zukunft der Weiterbildung

Dr. Herzog, Dr. Buck

9. Bericht aus den Landesverbänden

 

Drs.Lüdemann/Bode/Schulz

10. Verschiedenes

 

 

 

Mit internistischen Grüßen,   

Dr. med. Andreas Buck

Infobrief 3/2019

Liebe Mitglieder des BNFN,

lange haben wir uns gegen das TSVG gewehrt und damit immerhin einige Verbesserungen für uns erreichen können. Im Vorstand hatten wir kontroverse Diskussionen, ob Facharztinternisten o.SP sich als grundversorgende Fachärzte verstehen und damit an den verpflichtenden offenen Sprechstunden teilnehmen sollten. Trotz unserer Befürwortung gegenüber der KBV hat der GBA bereits gegen eine Teilnahme aller Internisten u.a. fachärztlicher Spezialversorger an den offenen Sprechstunden votiert. Eine verbindliche Definition erfolgt bis zum 31.08.2019. Ich gehe davon aus, dass unsere Fachgruppe keine offenen Sprechstunden anbieten muss.

Hier unsere „TSVG-Abrechnung für Einsteiger“:

Terminvermittlung durch Terminservicestelle:

Abrechnung:

z.B.:

Konsulsultationspauschale 13211 + TSS- Kennzeichnung 13228A-D* + 13250 u.a. Leistungen

Zuschläge:

*A

TSS Akutfall innerhalb 24h +50% auf 13211
(Ab 01.01.2020 nach Einführung SmED-Ersteinschätzung über 116117) 

 

*B

TSS-Terminfall Vermittlung 1.-8. Tag, +50% auf 13211

 

*C

TSS-Terminfall Vermittlung 8.-14. Tag, +30% auf 13211

 

*D

TSS-Terminfall Vermittlung 15.-35. Tag, +20% auf 13211

+ jeweils alle Leistungen im Behandlungsfall/Auftrag extrabudgetär

Dringende Vermittlung durch Hausarzt innerhalb von 4 Kalendertagen:

Hausarzt (erhält 10,07€, egal ob Pat. Termin wahrnimmt), gibt BSNR des FA an.

Facharzt kennzeichnet den Fall im PVS nicht als „Mit-/Weiterbehandlung“ sondern als „HA- Vermittlungsfall“ und wählt den Behandler wie bisher aus, damit ist die Kennzeichnung mit der einmal hinterlegten BSNR des Hausarztes erfolgt. Alle Leistungen für diesen Behandlungsfall werden für das gesamte Quartal extrabudgetär vergütet.

Neupatienten

Sucht ein Patient ab dem 1. September 2019 erstmals oder erstmals nach zwei Jahren die Praxis auf, werden alle Leistungen im jeweiligen Arztgruppenfall extrabudgetär vergütet (begrenzt auf zwei Arztgruppen einer BAG).

Die Kennzeichnung erfolgt im PVS durch die Auswahl der Behandlungsfallart „Neupatient“. Das PVS prüft intern die Plausibilität.

Es wird also nicht so schwierig, wie befürchtet und lohnt sich! Eine Übersicht der KBV finden sie als PDF anbei.

CAVE: Die MGV wird um das extrabudgetäre Volumen der Quartale 4/2019-3/2020 einmalig bereinigt (TSS-Akutfall 01-04/2020). Die Bereinigung soll nicht nach Fachgruppen-Töpfen, sondern individuell erfolgen (KVen müssen Umsetzung noch regeln). Wer also nicht mit marginalen RLV/QZV dastehen möchte, sollte zunächst die Füße stillhalten während des Bereinigungszeitraumes!

Langfristig wird es sich lohnen, kurzfristige Termine freizuhalten und Kooperationsabsprachen mit Hausärzten ihres Vertrauens zu suchen.

Es wird in den nächsten Wochen zahlreiche Neuerungen geben. Wir wollen die Infobriefe nicht überfrachten und beschränken uns auf ein oder wenige Themen.

Die nächsten Monate werden arbeitsreich:
Es wird für uns weitere zahlreiche Sitzungen der KVen im Rahmen der TSVG-Umsetzung geben.

Am 15.08. bin ich bei der AG Musterweiterbildungsordnung der DGIM in Berlin. Geplant wird die konkrete Ausgestaltung der Ärztetags-Beschlüsse.

Der ganze Vorstand ist im August und September in die Weiterentwicklung der GOÄ aller 8 internistischen FG und die Sonografie eingebunden.

Mit internistischen Grüßen,

Dr. med. Andreas Buck

Pressemitteilung

Die Facharztinternisten bestätigen ihren Bundes-und Landesvorstand.

Die Mitgliederversammlung des BNFN hat am 21. November 2018 Dr. med. Andreas Buck aus Hannover als Bundesvorsitzenden einstimmig bestätigt.

Als Stellvertreter wurde Dr. med. Bernd Lüdemann aus Krefeld/Nordrhein ohne Gegenstimme gewählt, ebenso die übrigen Vorstandsmitglieder Dr. med. Werner Bode aus Celle/Niedersachsen, Dr. Robert Schulz aus Lübeck/Schleswig Holstein und Dr. Johannes Herzog aus Uelzen/Niedersachsen.

Der neue und alte Landesvorsitzende Niedersachsen ist Dr. med. Werner Bode/Celle.

Der wiedergewählte Bundesvorsitzende Dr. med. Andreas Buck bedankte sich für das Vertrauen und rief kämpferisch zum Widerstand gegen das Terminservice- und Versorgungsgesetz auf: „Auch wenn uns das Gesetz als Fachgruppe direkt wenig betrifft, ist der staatliche Eingriff in die eigenständige Praxisführung und –organisation ein schwerwiegender Übergriff der Politik von Jens Spahn gegen die selbstständige ärztliche Tätigkeit.

Wir werden uns mit allen Mitteln wehren!“

Für den Vorstand:

Dr. med. Andreas Buck 

1. Vorsitzender des BNFN

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