Liebe Mitglieder des BNFN,
Ich melde mich heute erneut kurzfristig bei Ihnen, um Ihnen wichtige Informationen der KV Niedersachsen und der KBV zur EU-DatenSchutzGrundVerordnung (EU-DSGV) weiterzuleiten.
Diese Verordnung ist keineswegs neu. Sie trifft jeden Betrieb, der Kundendaten oder andere Daten verarbeitet und tritt strafbewehrt zum 25.5.2018 in Kraft. Von den ist es begrüßenswert, dass die KBV und die Länder-KVen sich jetzt der Sache angenommen haben.
Glücklicherweise sind viele Inhalte des Gesetzes so unscharf formuliert, dass reichlich Interpretationsspielraum bleibt. So ist keineswegs eindeutig festgelegt, welche Qualifikation ein Datenschutzbeauftragter haben muss, ab welcher genauen Praxisgröße ein solcher beschäftigt werden muss, auch die einzelnen Datensicherungsmaßnahmen sind nicht explizit festgelegt. Mit den Vorlagen der kassenärztlichen Bundesvereinigung wird jetzt ein interner Standard gesetzt, der einerseits die gesetzlichen Vorgaben umsetzt, andererseits den Aufwand für die allermeisten Praxen stark begrenzt.
Ich kann Ihnen nur empfehlen, diese beigefügten Vorlagen zu verwenden, da die Nutzung und Erfüllung eines durch die kassenärztliche Bundesvereinigung gesetzten Standards eine geprüfte Rechtssicherheit schafft, der Sie vertrauen dürfen.
Bitte beachten Sie die Anlagen mit Anleitungen und Mustervorlagen für Ihre Praxis (Quelle: KVN,KBV).
Für Rücksprachen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Herzliche kollegiale Grüße,
Dr. med. Andreas Buck
1. Vorsitzender des BNFN