Liebe Mitglieder des BNFN,
lange haben wir uns gegen das TSVG gewehrt und damit immerhin einige Verbesserungen für uns erreichen können. Im Vorstand hatten wir kontroverse Diskussionen, ob Facharztinternisten o.SP sich als grundversorgende Fachärzte verstehen und damit an den verpflichtenden offenen Sprechstunden teilnehmen sollten. Trotz unserer Befürwortung gegenüber der KBV hat der GBA bereits gegen eine Teilnahme aller Internisten u.a. fachärztlicher Spezialversorger an den offenen Sprechstunden votiert. Eine verbindliche Definition erfolgt bis zum 31.08.2019. Ich gehe davon aus, dass unsere Fachgruppe keine offenen Sprechstunden anbieten muss.
Hier unsere „TSVG-Abrechnung für Einsteiger“:
Terminvermittlung durch Terminservicestelle:
Abrechnung: |
z.B.: |
Konsulsultationspauschale 13211 + TSS- Kennzeichnung 13228A-D* + 13250 u.a. Leistungen |
Zuschläge: |
*A |
TSS Akutfall innerhalb 24h +50% auf 13211 |
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*B |
TSS-Terminfall Vermittlung 1.-8. Tag, +50% auf 13211 |
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*C |
TSS-Terminfall Vermittlung 8.-14. Tag, +30% auf 13211 |
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*D |
TSS-Terminfall Vermittlung 15.-35. Tag, +20% auf 13211 |
+ jeweils alle Leistungen im Behandlungsfall/Auftrag extrabudgetär
Dringende Vermittlung durch Hausarzt innerhalb von 4 Kalendertagen:
Hausarzt (erhält 10,07€, egal ob Pat. Termin wahrnimmt), gibt BSNR des FA an.
Facharzt kennzeichnet den Fall im PVS nicht als „Mit-/Weiterbehandlung“ sondern als „HA- Vermittlungsfall“ und wählt den Behandler wie bisher aus, damit ist die Kennzeichnung mit der einmal hinterlegten BSNR des Hausarztes erfolgt. Alle Leistungen für diesen Behandlungsfall werden für das gesamte Quartal extrabudgetär vergütet.
Neupatienten
Sucht ein Patient ab dem 1. September 2019 erstmals oder erstmals nach zwei Jahren die Praxis auf, werden alle Leistungen im jeweiligen Arztgruppenfall extrabudgetär vergütet (begrenzt auf zwei Arztgruppen einer BAG).
Die Kennzeichnung erfolgt im PVS durch die Auswahl der Behandlungsfallart „Neupatient“. Das PVS prüft intern die Plausibilität.
Es wird also nicht so schwierig, wie befürchtet und lohnt sich! Eine Übersicht der KBV finden sie als PDF anbei.
CAVE: Die MGV wird um das extrabudgetäre Volumen der Quartale 4/2019-3/2020 einmalig bereinigt (TSS-Akutfall 01-04/2020). Die Bereinigung soll nicht nach Fachgruppen-Töpfen, sondern individuell erfolgen (KVen müssen Umsetzung noch regeln). Wer also nicht mit marginalen RLV/QZV dastehen möchte, sollte zunächst die Füße stillhalten während des Bereinigungszeitraumes!
Langfristig wird es sich lohnen, kurzfristige Termine freizuhalten und Kooperationsabsprachen mit Hausärzten ihres Vertrauens zu suchen.
Es wird in den nächsten Wochen zahlreiche Neuerungen geben. Wir wollen die Infobriefe nicht überfrachten und beschränken uns auf ein oder wenige Themen.
Die nächsten Monate werden arbeitsreich:
Es wird für uns weitere zahlreiche Sitzungen der KVen im Rahmen der TSVG-Umsetzung geben.
Am 15.08. bin ich bei der AG Musterweiterbildungsordnung der DGIM in Berlin. Geplant wird die konkrete Ausgestaltung der Ärztetags-Beschlüsse.
Der ganze Vorstand ist im August und September in die Weiterentwicklung der GOÄ aller 8 internistischen FG und die Sonografie eingebunden.
Mit internistischen Grüßen,
Dr. med. Andreas Buck