Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch wir Vorstandsmitglieder vom BNFN sind seit einigen Wochen im Krisenmodus sowohl für unseren Berufsverband in Sachen EBM-Reform zum 1. April 2020 als auch in unseren verschiedenen Funktionen in den KVen in Corona-Krisenstäben.
Zuerst Corona/CoVid-19: In Niedersachsen kümmere ich mich seit vielen Jahren mit einer KV-Arbeitsgruppe um die Notfallversorgung in den Notdienstpraxen, die wir schon als INZ´s weiterentwickelt haben, als es Herrn Spahn noch nicht gab.
Am 18.02.2020 hat die KV Niedersachsen beim Landesgesundheitsamt nachgefragt, warum trotz positiver Tests keine weiteren Maßnahmen angeordnet wurden und direkt begonnen, zur Entlastung der Praxen Testeinrichtungen aufzubauen. Am 24.02.2020 erging dann endlich vom LGA die Anweisung, Testzentren zu errichten, es war bereits erledigt: Wir haben flächendeckend Corona-Testeinrichtungen aufgebaut, teils als Mobildienst, teils als drive-in zur Entlastung der Praxen. Das funktioniert bisher gut, aber der Vorrat an Schutzausrüstungen reicht bei Der KV Niedersachsen nur noch für 5 Tage.
Nach Rücksprache mit den viel stärker betroffenen KVen Nordrhein, Bayern und Baden-Württemberg ist das so!!! Nachschub kommt nicht- der Katastrophenschutz und die Bundeswehr haben keine Lagerbestände mehr, bzw. brauchen die für die Bundeswehrkrankenhäuser. Alle Vorräte wurden abgebaut. Man kann nicht von Praxen erwarten, Hunderte FFP-3 Masken mit Haltbarkeit 2 Jahre zu bevorraten, wie von der Politik und den Gesundheitsbehörden vorausgesetzt. Diese werden normalerweise nur in Einzelfällen benötigt und sind bei VE 100 Stück=550-600 € unwirtschaftlich. Wir haben sehr deutlich gemacht, dass wir ein Versagen der Landesgesundheitsämter und des Katastrophenschutzes sehen – dieser kann nicht auf die Praxen verlagert werden!
Wenn die Schutzausrüstungen nur noch eingeschränkt verfügbar sind, werden nur noch diagnostische Tests bei Hochrisikopatienten durchgeführt. Alle anderen gehen einfach 14 Tage in Quarantäne, als ob sie infiziert wären.
Hinweis für Ihre Praxen: Bitte führen Sie ggf. eine gesonderte Infektionssprechstunde z.B. am Ende der Sprechstunde durch. Infektiöse Patienten sollten von nicht-infektiösen zeitlich streng getrennt werden, um einen sicheren und geregelten normalen Praxisablauf zu gewährleisten. Patienten mit Infekten sollten von normaler internistischer Diagnostik separiert werden!
Vor Betreten der Praxis sollte Händedesinfektion angeboten werden. Zeitschriften im Wartebereich oder Spielzeug sollte nicht mehr ausliegen. Begleitpersonen sollten auf ein erforderliches Minimum beschränkt werden. Die KVK sollte vom Patienten selbst in das Lesegerät gesteckt werden. Die MFA sollten ggf. Handschuhe und Mundschutz tragen.
Wir sind in Verhandlung mit der KBV/den KVen wegen der Hygienemehrkosten: Bayern hilft, NRW nicht, Niedersachsen bemüht sich noch.
Die EBM-Reform zum 1. April 2020 bewegt die Gemüter erstaunlich wenig, obwohl die Auswirkungen für uns Fachärztliche Internisten ohne Schwerpunkt erheblich sind: Im Durchschnitt der Fachgruppe resultiert ein Minus von 3,7% !
Am 14.02.2020 war ich zusammen mit unserem Vorstandsmitglied Johannes Herzog bei Dr. Casser/KBV. Dr. Casser hat uns klar gemacht, dass eine Aufteilung der EBM 13250 nicht gewünscht oder möglich ist.
Wir haben eine Beratungsziffer bei chronischen Krankheiten analog den HÄ gefordert.
Abgewertet wurden Vorsorge-/Koloskopie, Echo, Sono, Duplex, aufgewertet die Gastroskopie.
Wir wurden mit den Entscheidungen konfrontiert – Verhandlungen waren nicht mehr möglich.
Die KBV führt an: Das abgerechnete Zeitprofil übersteigt die zugestandenen 52h/Woche. Daher wurden die Arztzeiten in der Kalkulation angepasst. Eine Gastroskopie ist jetzt mit 8 min kalkuliert, eine Koloskopie mit 18 min incl. Vor- und Nachbesprechung. Das Echo ist aber immer noch mit 12 min, Duplex Carotis mit 10 min kalkuliert. Ich sehe eine Benachteiligung der Endoskopie, aber die Mischung machts letztlich. Details anbei.
Wie sehen Sie die Entwicklung – bitte schreiben Sie mir!
Mit internistischen Grüßen,
Dr. med. Andreas Buck