Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in Zeiten der Coronakrise gehen manche Entscheidungen auch mal schnell. Im Februar hatten BNFN-Vorstandsmitglied Dr. Johannes Herzog und ich selbst bei der KBV eine EBM-Ziffer für Fachärztliche Beratungsleistungen für den neuen EBM ab 01.04.2020 gefordert – jetzt gibt es immerhin einen Zuschlag für Telefonkonsultationen nach 01435 zunächst befristet bis zum 30.06.2020:
Fachgruppen: Gynäkologen / HNO-Ärzte / Dermatologen / fachärztliche Internisten / Orthopäden / FÄ fürSprach-, Stimm-, und kindliche Hörstörungen / Urologen.
Neue Leistung: GOP 01434 (65 Punkte / 7,14 Euro) als Zuschlag zur GOP 01435 (88 Punkte / 9,67 Euro) für die telefonische Beratung durch den Arzt.
Erläuterung zur neuen Leistung:
› Häufigkeit: Die GOP 01434 kann bis zu 5-mal im Arztfall für ein telefonisches Gespräch von mindestens 5 Minuten Dauer (aufgrund einer Erkrankung) mit dem Patienten oder einer Bezugsperson abgerechnet werden.
› Gesprächsdauer: Damit können Ärzte dieser Fachgruppen für einen Patienten bis zu 25 Minuten im Quartal für telefonische Konsultationen abrechnen; zusätzlich zur telefonischen Beratung nach der GOP 01435.
› Vergütung: Die Vergütung für Telefonkonsultationen beläuft sich auf bis zu 45,37 Euro pro Patient im Quartal, bei Kindern unter 12 Jahren auf bis zu 55,04 Euro:
· GOP 01434: 7,14 Euro, 5-mal im Arztfall = 35,70 Euro zuzüglich
· GOP 01435: 9,67 Euro, 1-mal im Behandlungsfall, bei Kindern unter 12 Jahren 2-mal Behandlungsfall
› Grundpauschale: Die Leistungen der GOP 01435 und 01434 werden nur vergütet, wenn der Patient in dem Quartal ausschließlich telefonisch betreut und keine Grundpauschale im Arztfall abgerechnet wird.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein frohes Osterfest – bleiben Sie gesund!
Mit internistischen Grüßen,
Dr. med. Andreas Buck