Infobrief 5/2019

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zu dieser Zeit sende ich Ihnen traditionell Weihnachtsgrüße, verbunden mit einem kurzen  Jahresrückblick über unsere berufspolitischen Aktivitäten. Als positive Entwicklung hätte ich Ihnen jetzt über den Abschluß der GOÄ-Beratungen und die Umsetzung der für uns sehr guten Musterweiterbildungsordnung in den Ärztekammern der Länder berichtet. Leider wurde die jahreszeitliche Harmonie durch die Veröffentlichung des EBM, gültig ab 01.04.2020 durch die KBV am letzten Freitag massiv gestört.

Von Januar bis März 2019 haben wir noch Protestveranstaltungen gegen das TSVG vor allem in Niedersachsen und Nordrheinwestfalen durchgeführt. Unsere Veranstaltungen haben es dabei bis in die Tagesthemen geschafft. Auch wenn das TSVG nicht gestoppt werden konnte, sind einige Folgen und Auswüchse abgemildert worden. 

Zu den einzelnen TSVG-Fällen verweise ich auf unseren Infobrief 3. Auch in meinem PVS (Turbomed) konnten die einzelnen TSVG-Modi erst ab Ende Oktober komplett dargestellt werden. Der GKV-Spitzenverband ist an die KBV und KVen herangetreten mit der Drohung Falschabrechnung zu verfolgen, falls nicht korrekt klassifiziert wird. Das kann man erstmal tiefer hängen- wir arbeiten alle noch an der Umsetzung. Die KVN (u.a. KVen) können und werden jedoch gegenüber den Krankenkassen alle Neupatienten darstellen müssen- das geht mit der EDV einfach. In Niedersachsen haben Proberechnungen aber auch gezeigt, dass Fachärzte doppelt so viele dringende Hausarztvermittlungsfälle abrechnen wie die Hausärzte angeben. Nur bei positivem Matching gilt der Fall! Bitte reden Sie mit Ihren Überweisern - die BSNR muß korrekt angegeben werden. Wenn Sie in Niedersachsen den “Abrechnungscheck“ nutzen oder in anderen KVen Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen, erfahren Sie um welche Patienten es geht und damit die betreffenden Überweiser. 

Unsere Empfehlung zur TSVG-Umsetzung:

TSS-Termine sollte Sie bei Ihren Länder-KVen im gewünschten Umfang angeben, da die Vergütung von Krankenhausterminen unsere Fachgruppentöpfen empfindlich treffen könnte. Es sollten nicht mehr Termine angegeben werden, als erforderlich, da diese Vergütungsart nicht interessant ist.

Dringende Hausarztvermittlungsfälle (Anmerkungen s.o.!) und Neupatienten sollten Sie gerne annehmen. Der Anteil an diesen Patienten ist bei fast allen Praxen über alle Quartale stabil.

Daher: Keine Angst vor der Bereinigung!  
Internist Meier behandelt 1000 Patienten im Quartal. 300 sind Neupatienten oder dringende Hausarztüberweisungen, die restlichen 700 sind Chroniker. Die 300 Neupatienten werden komplett extrabudgetär vergütet. Das RLV wird um 300 durchschnittliche Fälle gekürzt. Damit bleibt aber den 700 Chronikern der bisherige Abrechungsanspruch je Fall. Wenn Sie Ihr bisheriges RLV weiter durch die ganzen 1000 Patienten teilen, machen Sie einen gedanklichen Fehler, denn es sind ja nur noch 700! Grundsätzlich gilt: Stabile gleichbleibende Tätigkeit in Praxen mit hohem Umsatz wird belohnt über die extrabudgetäre Vergütung bisher abgestaffelter Leistungen. Neue Praxen sind durch Aussetzen der Neupatientenregelung benachteiligt. Praxen mit verminderter/abnehmender Tätigkeit  sind über relativ bessere RLV bei vielen Chronikern und weniger Neupatienten stabil abgesichert.

Unsere Vorstandsmitglieder haben im Rahmen der GOÄ-Verhandlungen an den Sitzungen aller Internistischer Schwerpunkte sowie der Sonografie teilgenommen. Danke dafür an alle Beteiligten! 

Für den internistischen Bereich hatten unsere Beiträge eine hohe Relevanz. Der Koordinator der BÄK Dr. Stolaczyk hat mich mehrfach kontaktiert, um einzelne Posten zu verifizieren. Während Schwerpunkt-Berufsverbände ihre einzelnen Leistungen promoten, ist uns an einer ausgeglichenen Bewertung für alle Internisten gelegen. So habe ich neue Leistungen für Hämatologie/Onkologie, Endokrinologie/Diabetologie, Rheumatologie, Immunologie/ Infektiologie eingebracht, die die Erstellung und Betreuung von entsprechenden Therapien umfassen. Dies geschah in der Voraussicht, dass Laborleistungen auch in der GOÄ künftig nur bei persönlicher Leistungserbringung noch abrechenbar sein werden. 

Die GOÄ ist gut und jetzt erfolgreich abgeschlossen. Die BÄK-Truppe unter Dr. Klaus Reinhardt, speziell der Koordinator Dr. Stolaczyk hat sehr gute Arbeit geleistet! Jetzt ist es am BMG, die Vorlage als Gesetz zu erlassen. Manchmal geht das schnell- einzelne Abschnitte- aktuell die Leichenschau werden kurzfristig erlassen. Die Unfallversicherungen möchten die neue GOÄ als UV-GOÄ installieren- das ist schon mal eine kurzfristige Einführung durch die Hintertür.

Die KBV kündigte jetzt am letzten Freitag die mehrfach verschobene EBM-Reform für 01.04.2020 an. Die Details unter: https://www.kbv.de/media/sp/2019_12_12_EBM_Bewertungen_Anhang_3.pdf.
Angekündigt war ja eine Abwertung der technischen Leistungen zu Gunsten der sprechenden Medizin. Entsprechend ausgeglichen bis leichtes Plus bei den Hausärzten, ein deutliches Minus bei vielen Fachärzten. Die Internisten sind nach den Radiologen mit am meisten betroffen! Begründet wird der Schnitt mit zu hohen hinterlegten Zeitprofilen für die ärztliche Tätigkeit.
So werden bei der 13212 aus 18 min Arztzeit/202 Punkte nur noch 12min/196 Punkte, bei der nicht abgeschafften 13250 aus 11 min/157 Pkt. nur noch 7 min/151 Pkt. Unsere Leistungen werden im Durchschnitt um 10% abgewertet (33073 sogar von 260 auf 224 Pkt.) mit Ausnahme der Gastroskopie (+65 Pkt.) und der Proktoskopie (+9 Pkt.).

In der Mehrzahl bieten wir keine sprechenden Leistungen zur Kompensation an (nur wenige machen psychosomatische Grundversorgung).

Bei den internistischen Schwerpunkten kommt es zu starken Abwertungen bei den Gastroenterologen, leichteren bei den Nephrologen und Endokrinologen. Die Pneumologen sind unverändert, Kardiologen, Angiologen und Onkologen profitieren sogar.

Fazit: Die Umverteilungen nehmen uns in etwa die durch das TSVG erwarteten Honorarzuwächse wieder, was uns bleibt ist das Bürokratie-Plus durch das TSVG!

Wir werden versuchen zusammen mit dem bng bei der KBV zu intervenieren.

Schlechte Zeiten sind gut für die Berufsverbände – wir freuen wir uns über unsere neuen Mitglieder!

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich erholsame Feiertage, ein schönes Weihnachtsfest und ein Gutes und Gesundes Neues Jahr 2020!

Mit internistischen Grüßen,  

Dr. med. Andreas Buck