Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vor 10 Tagen hat Herr Gassen bei der Konzertierten Aktion der Berufsverbände noch von den erheblichen Widerständen der Politik gegen die Coronavirus-Impfung in den Praxen berichtet. Die Politik vermutete, dass die Niedergelassenen die strenge Priorisierung nicht einhalten würden, möglicherweise Familie oder Freunde begünstigen würden und mit der zentralen Erfassung der Impfungen nicht zurechtkämen.
Angesichts der Schmiergelder/Provisionen bei den Maskenbeschaffungen mutet das infam an – man sollte nicht von sich auf andere schließen! Für die zentrale Erfassung hat die KBV ein Online-Tool bereitgestellt (siehe kbv.de). Dies erfordert zwar Geduld bei der recht bürokratischen Erfassung, ist aber gut verständlich.
Ich hoffe sehr, dass Sie alle inzwischen Impfangebote für Ihre Praxisteams bekommen haben. In Niedersachsen war es einfach und sinnvoll organisiert: Alle Praxen, die in den Quartalen 2 und 3/2020 Covidabstriche oder Coviddiagnosen behandelt und abgerechnet haben, wurden den zuständigen Impfzentren von der KVN als Prioritätsgruppe 1 gemeldet. Leider beträgt die Impfquote unter den MFA nur 60-70%. Dazu hat sicher die Verunsicherung mit dem Astra- Zeneca-Impfstoff beigetragen. Auch in meiner Praxis wollten sich 3 Mitarbeiter:innen erst später mit Ihrer Altersgruppe impfen lassen. Komplette Impfverweiger:innen würde ich nicht mehr beschäftigen.
Ich freue mich daher sehr, Ihnen im Anhang ein Mail der KBV von heute weiterleiten zu können, die alles rund um den Impfstart nach Ostern beschreibt. Das Impfen in den Praxen wird der sicherste und schnellste Weg aus der Pandemie sein. Lassen Sie sich nicht von dem Begriff Hausarztpraxen irritieren – es sind (ich habe nachgefragt) alle Praxen gemeint, die häufig/regelmäßig z.B. gegen Grippe impfen.
Rettungsschirm: Es gab seit Dezember 2020 ein langes Hin und Her. Der bekannte Rettungsschirm läuft mit 04/2020 aus. In Niedersachsen haben immerhin 70% der FA- Internistischen Praxen davon mit Beträgen zwischen 1.000 – 20.000 profitiert.
Ab 01/2021 gilt der Rettungsschirm nur noch für die MGV (Mengenbegrenzte Gesamtvergütung = RLV/QZV). Das TSVG hat uns aber zu Einnahmen aus der EGV (Endbudgetierte
Gesamtvergütung) von teilweise > 50% geführt. Die EGV wird innerhalb der Fachgruppentöpfe in den meisten KVen gestützt. In Niedersachsen und vielen anderen KVen wird unser Fachgruppentopf nicht mehr ausgeschöpft. Grund ist sicherlich eine derzeit gewisse Überalterung der Fachgruppe mit Herunterfahren der Leistungen. Diese Verschiebung reicht zumindest in Niedersachsen für ein ausreichendes Auffangen der EGV. Aus anderen KVen liegen mir keine Informationen vor.
Abrechnungshinweise:
EBM - Corona:
01434 Telefonische Konsultation darf jetzt vom 01.01.21 bis zunächst 30.6.21 auch bei Fachärzten neben der Grundpauschale bis 6x/Q abgerechnet werden.
88112 Versandpauschale nach Telefonkontakt (0,90€) gilt weiter bis 30.06.2021.
01450: (4,45€) / 01451(9,95€/ max. 50/Q) Videosprechstunde 01450 weiter unbegrenzt, 01451 (Anschubfinanzierung max. 50/Q).
88310: Abstrich gem. § 12 Abs. 1 TestV (15€) Wenn eGK des Patienten eingelesen wird, dann auf diesem Fall abrechnen. Wenn KEINE eGK des Patienten eingelesen wird (z. B. PKV- Versicherter, GKV-Versicherter ohne eGK) dann Sammelfall „Peter Patient“ (Gilt für Niedersachsen) anlegen und auf diesem abrechnen.
88311: Schulung gem. § 12 Abs. 2 TestV (70 Euro) zur Durchführung von Abstrichen und Auswertung von POC-Testen in Schulen, Gemeinschaftseinrichtungen und Heimen, 30 min. Niedersachsen: Auf dem Sammelfall „Peter Patient“ abrechnen.
88312: Sachkosten für den POC-Antigen-Test gem. § 11 TestV (bis zum 31. März 2021 höchstens 9 Euro pro Test, ab dem 1. April 2021 höchstens 6 Euro pro Test)
88313: Gespräch, für den Fall, dass keine Testung durchgeführt worden ist, gem. § 12 Abs. 3 TestV (5 Euro)
97123 und 02402: Abstrichentnahme bei symptomatischen Patienten
GOÄ - Corona:
A245 Zuschlag Pandemie/aufwändige Hygienemaßnahmen bis 30.06.2021 verlängert (6,41€/nur 1.0) je persönlicher Kontakt abrechnen, nicht bei Leichenschau oder Postbeamten A
3 kann mehrfach/je 10min/auch telefonisch abgerechnet werden - bis 30.06.2021 verlängert
A4648 Corona-AG Schnelltest/POC incl. Preis Testkit (16,76€/1.15), zusätzlich bei asymptomatischen Patienten: Abstrich nach 298(5,36€/2.3), Beratung nach 1(10,72€/2.3), Bescheinigung nach 70(5,36€/2.3) = gesamt 38,20€
GOÄ – neue Analogempfehlungen für Internisten:
A634 Analogempfehlung der BÄK für Narrow Band Imaging/NBI oder Blue Light Imaging/BLI oder Light Color Imaging/LCI als Zuschlag zu endoskopischen Untersuchungen (6,99€/1.0, 16,08€/2.3)
A5139 Analogempfehlung der BÄK für Speckle-Tracking-Verfahren als Zuschlag zur Echokardiografie (10,49€/1.0, 24,71€/2.3)
Mit internistischen Grüßen,
Dr. med. Andreas Buck